Das SLS pro (SäulenLiftSystem für professionelle Anwendungen) ist ein Materialliftsystem gem. Europ. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG & EN 81-31 Betretbare Güteraufzüge. Es wird von uns, bei Montage durch unsere Werksmonteure, mit einer CE-Kennzeichnung und Konformitätsbescheinigung ausgeliefert.
Das SLS pro fällt nicht unter die Aufzugsverordnung.
SLS pro - Lifte dürfen nicht dem Publikum zugänglich sein und nur von eingewiesenen Personen bedient werden.
Ein SLS pro – Lift ist kein Personenbeförderungsmittel (Aufzug)! Jegliches Mitfahren von Personen auf dem Förderkorb ist strengstens untersagt. Das Gerät dient ausschließlich der unbegleiteten Materialförderung von einem Niveau zum anderen.
Abhängig von der Einbausituation ergeben sich folgende Anlagenkonfigurationen:
Liftanlage freistehend vor einer Regallagerbühne, Wand mit Geschosstüröffnungen o.ä. (sogenannte Aufstellung im „Luftraum“):
Der SLS pro – Lift ist im untersten Liftgeschoss vollständig mit Maschinenschutzgitter bis 2500 mm Höhe eingehaust. Die Geschosstür(en) ist/sind ebenfalls mit Maschinenschutzgitterfüllung ausgestattet und 2500 mm hoch. Die Geschosstüren sind stets mit einem sog. „Interlock“ (= Maschinen-Elektro-Sicherheitsschloss), Türöffnungstaster sowie Liftbedienstelle versehen.
Die oberen Stockwerke sind mit identischen Geschosstüren versehen samt Liftbedienstelle. Im Falle einer zur Liftanlage angrenzenden Lagerbühne mit offener Vorderseite ist zusätzlich rechts und links der Geschosstür je ein 1000 mm breites und 2500 mm hohes feststehendes Maschinenschutzgitter als Übergreifschutz zur laufenden Liftanlage vorzusehen.
Im Falle von Liftanlagen mit „Durchlauf-Förderkorb“ ist die dem Luftraum zugewandte Förderkorbtür je Geschoss, wo eine Luftraumsituation besteht, durch eine zusätzliche Absperrung gegen unbeabsichtigtes Öffnen abzusichern.
Liftanlage in eine Regallagerbühne integriert, durch Geschossdeckenöffnungen laufend:
Solche Anlagen müssen immer in allen Ebenen komplett eingehaust werden (2500 mm hoch je Geschoss sowohl für die Geschosstüren als auch das feststehende Maschinenschutzgitter), da hier eine vollständige Einsehbarkeit von keinem Bedienstand aus gegeben ist.
Aufgrund länderspezifischer Sicherheitsvorschriften sind alle durch uns vorgeschlagenen Liftlösungen generell vorab durch den kundenseitigen Sicherheitsbeauftragten auf Machbarkeit hin zu überprüfen.